| Briefo.com / Tratsch / Knüllerangebote bei Ebay |
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| Autor | Mitteilung |
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elkifortuna registriert |
Gesendet: 16 Dez 2005 10:19:22 @Peter danke für deine ausführliche Erklärung zu den ebay Einstellgebühren auf ebay.at oder ebay.de, da habe ich jetzt wirklich dazugelernt, da ich bis jetzt immer auf ebay.de eingestellt habe, musste ich auch die 0,26 Euro Einstellgebühr bezahlen. Und bei den Versandoptionen hast du Recht, da ist auf ebay.de die Auswahlmöglichkeit nur für Deutschland vorgesehen. |
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rolin registriert |
Gesendet: 22 Dez 2005 16:09:35 Dieses Mal was amüsantes von Alternativanbietern: Dank an Peter Degen für seinen Link um überblicksmäßig mal andere Auktionsplattformen unter die Lupe nehmen zu können. Man beachte die Losbeschreibung http://www.auxion.de/?action=item&item=830259439& Diese Auktionsplattform hier ist extrem übersichtlich. (Gesamtes Angebot an Briefmarken passt locker auf eine Seite!!!) http://www.zuschlag.at/cgi-bin/auktion/itemlist.pl?category=SAMMLEROBJ EKTE%3ABriefmarken man verzeihe mir, dass ich wie üblich wie immer nur nach australischen Marken gesucht habe. ;) |
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guest030983 registriert |
Gesendet: 22 Dez 2005 16:31:25 @ rolin Bei Zuschlag.at lustiges Detail: die Herzchen bei der Produktbeschreibung! Partnersuche neu: Kauf meinen Artikel und du bekommst mich gratis dazu ;) |
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Docadhoc registriert |
Gesendet: 19 Feb 2006 09:26:21 passt irgendwie zum thread dazu........ Vertragsstrafe für Spaßbieter bei eBay zulässig Bieter, die bei Online-Auktionen ohne tatsächliche Kaufabsicht Angebote abgeben, können vom Verkäufer wirksam mit einer Vertragsstrafe von 30 Prozent des letzten Gebots belegt werden. Dies hat das Amtsgericht (AG) Bremen bestätigt und einen Spaßbieter zur Zahlung von rund 1700 Euro verurteilt (Az. 16 C 168/05). Die Anwaltskosten und die Versteigerungsgebühr musste er hingegen nicht zahlen. Darüber hinaus hat das Gericht dem Beklagten in punkto Datensicherheit ins Stammbuch geschrieben, dass er Passwort und Benutzernamen sorgfältig aufzubewahren habe und auch dann zahlen müsse, wenn ein Dritter seinen Account benutze. Geklagt hatte ein Privatmann, der Anfang 2005 bei eBay ein Fahrzeug versteigerte. Um Spaßanbietern den Wind aus den Segeln zu nehmen, platzierte er auf der Angebotsseite eine Klausel mit der Überschrift "Unsere Spaßanbieter" und drohte für den Fall der Abgabe nicht ernst gemeinter Angebote mit einer "Schadenssumme von 30 %" und der Einschaltung eines Anwalts. Nachdem bereits ein Gebot in Höhe von 4.600 Euro eingegangen war, folgte zwei Minuten später das Schlussgebot in Höhe von 5.850 Euro, das unter dem Namen des späteren Beklagten abgegeben wurde. Dieser lehnte jedoch sowohl die Abnahme des Fahrzeuges als auch die Zahlung ab und verwies darauf, dass sein Bruder seinen Account benutzt habe, ohne aber tatsächlich etwas ersteigern zu wollen. Das war dem Amtsgericht jedoch gleichgültig; es verpflichtete den Accountinhaber zur Zahlung der ausgeschriebenen "Schadenssumme". Nach Meinung des Gerichts stelle deren Androhung eine Vertragsstrafe gemäß Paragraf 339[1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Derartige Vertragsstrafen dienten unter anderem zur Abschreckung, damit die Parteien eines Kaufvertrages ihre Pflichten auch tatsächlich erfüllten und seien auch bei Online-Versteigerungen zulässig. Zwar dürfen Vertragsstrafen nach Paragraf 309[2] Nr. 6 BGB nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgeschrieben werden. Im vorliegenden Fall unterfalle die Klausel aber nicht dem AGB-Recht, da der Verkäufer als Privatmann gehandelt habe und auch eine mehrfache Verwendung der Klausel, wie es juristische Voraussetzung für AGB ist, nicht ersichtlich gewesen sei. Erspart blieben dem Accountinhaber allerdings der geforderte Ersatz der Anwaltskosten von 266,65 Euro und den Versteigerungsgebühren von 80 Euro, da solche Kosten nicht neben einer Vertragsstrafe als zusätzlicher Posten eingeklagt werden dürfen. Dem Argument, dass der Bruder des Accountinhabers das letzte Gebot abgegeben habe und dieser zur Zahlung verpflichtet sei, erteilte das Gericht eine Absage. Zur Begründung verwies der Richter auf den Rechtsschein, dass der Accountinhaber oder ein Stellvertreter das Gebot abgegeben habe und sich der Verkäufer darauf verlassen könne. Demnach hafte der Accountinhaber auch für die Abgabe fremder Gebote, wenn er hätte erkennen müssen, dass ein Fremder Zugang zu seinem Rechner und seinem Passwort hat und nichts dagegen unternehme. Im entschiedenen Fall ging das Gericht davon aus, dass dem Bruder Benutzername und Passwort bekannt waren und der Accountinhaber auch mit der Nutzung seines e-Bay-Kontos hätte rechnen müssen. (Noogie C. Kaufmann)/ |
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guest030983 registriert |
Gesendet: 25 Apr 2006 21:24:23 | Geändert von: guest030983 Wers noch nicht gesehen hat http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9511809410&ssPageNam e=MERCOSI_VI_ROSI_PR4_PCN_BIX_Stores Am amüsantesten finde ich die Kombi Preis & den Hinweis auf Privatverkauf, wobei ich mich ernsthaft frage, ob der Wortlaut Privatverkauf ausreichend ist um eine Gewährleistung generell auszuschließen... Mfg |
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asmodeus registriert |
Gesendet: 25 Apr 2006 22:31:52 ...man rechne nur mal die Einstellgebühr aus...... So kann man auch sein Geld verschleudern ;-)) |
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peacemaker registriert |
Gesendet: 28 Apr 2006 19:31:37 Da Ich kein Österreich Kenner bin würd mich mal interessieren was die Marke wirklich Wert wäre. |
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mukinshori registriert |
Gesendet: 30 Apr 2006 15:51:25 Wie hoch ist die Einstellgebühr für 29999 Euro? |
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mukinshori registriert |
Gesendet: 30 Apr 2006 15:58:33 | Geändert von: mukinshori Könnte ich diese für 89997 Euro einstellen? *scherz natürlich ![]() |
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guest030983 registriert |
Gesendet: 1 Mai 2006 22:57:11 Frag am besten den Verkäufer, wieviel ihm die Auktion "gebracht" hat ;) |
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Docadhoc registriert |
Gesendet: 14 Mai 2006 18:51:41 http://cgi.ebay.de/Eine-seher-seltene-Briefmarke-aus-Osterreich_W0QQit emZ9520133165QQcategoryZ40367QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem Das ganze geht natürlich auch mit Bautensatzmarke gestempelt........... |
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Chrissie registriert |
Gesendet: 12 Jun 2006 19:47:11 Hallo..ich bin hier neu..und auf der Suche nach Briefmarkenpreisen..jetzt hab ich gelesen das man da ein Prüftest bekommen kann,wie geht das und bei wem?Hab drei Alben voll,alles durcheinander..hab mal als Kind gesammelt und jetzt fehlt das Interesse.Falls jemand Interesse hat an DDR-Marken und diversen Sätzen wie Sport,Tiere,viel gestempelt und postfrisch,fragt einfach mal nach.Fals mir wer ein Tip geben kann,wie ich die besser schätzen lass,ohne das man mich übers Ohr haut,fänd ich doll.Meldet euch bitte unter BockCh@aol.com..Danke |
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